Handwerkskammer Reutlingen warnt vor “Abzockern”

Auf der Homepage der Handwerkskammer Reutlingen erschien heute ein Artikel, in dem es um ortsansässige “Abzocker” ging. So wichtig und ernst zu nehmen solche Hinweise auch sind, wirkt der Text bei genauer Betrachtung schon fast satirisch, spiegelt er doch nahezu exakt das wieder, was in der normalen Tätigkeit der Handwerkskammern täglich passiert.

In den vergangenen Tagen haben Unternehmen in der Region vermehrt Schreiben unseriöser Anbieter [..] erhalten [..] “Was als Aktualisierung eines kostenlosen Standardeintrags beworben wird, entpuppt sich erst auf den zweiten Blick als überteuerter Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit”, warnt Justiziar Richard Schweizer.

Nun können Menschen selbstverständlich unterschiedlicher Ansicht über die Seriosität der Handwerkskammer sein, doch dieser Vorgang erinnert stark an die Standardprozedur, die jeder Mensch, der einmal einer selbstständigen Tätigkeit im Handwerks nachging, durchlebt hat: Das Meldeverfahren der Handwerkskammer. Hierbei werden wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Briefe verschickt, mit der Bitte sich bei der Handwerkskammer zu melden. Das Ergebnis dieser Anmeldung findet – in anderem Zusammenhang aber passend – in der Pressemitteilung Erwähnung:

Im Visier stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Sie werden aufgefordert, einen [..] Eintrag im Verzeichnis [..] zu prüfen und erforderliche Korrekturen mitzuteilen. Dass es sich tatsächlich um ein Angebot über einen kostenpflichtigen [Eintrag] handelt, lässt sich nur bei genauer Lektüre des Kleingedruckten ermitteln. Für die nicht näher beschriebene Leistung werden 1178 Euro pro Jahr fällig.

Der genaue Betrag ist regional unterschiedlich und wird in vielen Handwerkskammern noch immer unter Verschluss gehalten. Für gewöhnlich finden sich Zahlen zwischen 400 € und 800 € als Grundbetrag. Gehören Selbstständige einem der 41 meisterpflichtigen Berufszweige an, fallen weitere Gebühren an, die regelrecht in eine Art Schutzgeld der Handwerkskammer ausarten können. Wer nicht zahlt, bekommt unangenehmen – oft verfassungswidrigen – Besuch.

Mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit hat all dies wenig zu tun. Doch die Handwerkskammern halten strikt an ihren Falschinformationen fest. Denn anscheinend kommt es beim “Abzocken” von Menschen lediglich auf den Grad der vermeintlichen Legitimierung an.

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