Die Anerkennung der Prostitution als regulärer Beruf hat viel Zeit in Anspruch genommen. Ein neuer Gesetzesentwurf soll nun die Rechte der Sexarbeiter massiv einschränken, auch, wenn die Intention vorgeblich eigentlich eine andere ist. Willkürliche Betretungsrechte, detaillierte Registrierungspflichten und schwammige Definitionen, die zu einer gravierenden Rechtsunsicherheit führen sind in dem aktuellen Entwurf des Prostitutionsstättengesetzes enthalten.
Die Regelungen, die in Deutschland für Sexworker gelten, gleichen einem Flickenteppich. Gerade mal drei Paragraphen kennt die Gesetzgebung im Rahmen des Prostitutionsgesetz auf Bundesebene. Der Rest liegt weitestgehend in kommunaler Hand. Nicht selten führt dies in diesem leider noch immer stark stigmatisierten Gewerbe zu Schikanen seitens der Behörden.Ein einheitliches Prostitutionsstättengesetzes ist zwar an sich sogar wünschenswert, doch der aktuelle Entwurf weist einige Schwachstellen auf.
Zunächst einmal fällt auf, dass eine Prostitutionsstätte nicht näher definiert ist. Sind Prostituierte, die in ihrer Wohnung ihrer Arbeit nachgehen bereits Betreiber eine Prostitutionsstätte? Nach dem aktuellen Entwurf: ja. Nach dem gesunden Menschenverstand: Eher nicht. Sinnvoller wäre es, von einer Prostitutionsstätte zu sprechen, wenn Räumlichkeiten Dritten zum Zwecke der Prostitution zur Verfügung gestellt wird.
Es fällt schnell auf, dass die Intention hinter dem Gesetzesentwurf primär die Kontrolle ist. Der Entwurf zielt klar darauf ab, Menschenhandel und „Zwangsprostitution“ (aka Vergewaltigung) zu unterbinden. Hierbei wird der klassische Fehler begangen, Menschenhandel auf Kosten der Prostituierten zu bekämpfen. Statt die Rechte der Betroffenen zu stärken wird nach dem aktuellen Entwurf ein kontraproduktiver Zwang wieder eingeführt.
Sinnvoll wäre eine einheitliche Regelung, die nicht zu Lasten der Prostituierten geht, sondern diesen den Rücken stärkt. Denn wie es in unserem Wahlprogramm so schön formuliert ist: „Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter ist das beste Mittel gegen Fremdbestimmung“.