Gestern erreichte mich eine interessante Mail auf der ML der Queeraten. Das Beschriebene scheint bereits ein Weilchen her zu sein, ist allerdings anscheinend bisher an mir vorbei gegangen. Durchaus lesenswert…
Grundrecht auf Meinungsfreiheit steht auf dem Spiel!
Hört bei Papstkritik die Meinungsfreiheit auf?Am 12.08.2006, kurz vor Papst Benedikts Besuch in München, wollte Prälat Wilhelm Schallinger wie jeden Samstag auf Münchens Marienplatz an der Mariensäule mit Lautsprecher den Rosenkranz beten. Doch dort machten sich ausgerechnet gerade Münchens Schwule und Lesben für den Christopher-Street Day breit!
Und dann entdeckte der den Piusbrüdern nahe stehende Geistliche in der Nähe auch noch den Demonstrationswagen der Deutschen Eiche”, der offensichtlich den gerade gewählten Papst Benedikt XVI. in Bild und Wort kritisierte. Würde statt des Papstes Allahs Prophet derart an den Pranger gestellt, und ich wäre ein Moslem, ich würde mir jetzt sofort die nächste Bombe besorgen.!” – so wird man den Zorn des Geistlichen später im Protokoll der Polizei lesen können. Die schwulenfeindlichen Äußerungen des Papstes erregten den Kaplan freilich nicht.Zur Bombe griff Schallinger nicht, aber zum Telefon! Er informierte gleich mehrfach auf verschiedenen Ebenen die Polizei, die auch sofort mit großem Aufgebot am Objekt der Schande” erschien.
Dietmar Holzapfel, als Wirt der Deutschen Eiche” verantwortlich für den Demonstrationswagen, musste Plakate, die den Papst geschminkt mit Aidsschleife und Kondom darstellten sowie eine Papstpuppe und das Schild Papamobil” abmontieren. Papstzitate wie Homosexuelle sind zutiefst unmoralisch” durften hängen bleiben. Er erhielt allerdings eine Anzeige wegen Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes”. Diese Klage wurde vom Richter zwar gleich wieder eingestellt, weil der Wagen durchaus dem fröhlichen Charakter” des CSD entsprochen hätte.
Dabei wollte es der Wirt der Deutschen Eiche” allerdings nicht bewenden lassen und reichte Fortsetzungsfeststellungsklage” ein, damit festgestellt wird, dass die Polizei sein Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit sowie das Demonstrationsrecht widerrechtlich eingeschränkt hatte.
Es folgte ein Hunderte Seiten langer Schriftwechsel. Holzapfels Anwalt, Dr. Johannes Wasmuth, legte z.B. ein 90-seitiges Gutachten vor, das belegte, dass die katholische Kirche den Homosexuellen großes Unrecht angetan habe, was einen Gegenschlag” geradezu legitimiere.
Die in Not geratene Gegenseite bemühte als Gegenargument Bibelstellen aus den Briefen des Apostels Paulus und blamierte sich mit der Behauptung, der Herr, der die Anzeige gemacht habe, sein ein unbeteiligter Dritter”, was wohl nicht überprüft worden war.In erster Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gab Richter Wiens zu, man sei ratlos und unentschieden, die Sache könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Trotzdem schmetterte er Holzapfels Klage dann ab und ließ nicht einmal die Berufung zu.
Da schätzte er den streitbaren Wirt der Deutschen Eiche” allerdings falsch ein. Im Mai 2009 erkämpfte er mit seinem Anwalt Dr. Johannes Wasmuth die Berufung, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestehen.”
Am 8.3.2010, um 10 Uhr findet nun, nach fast vier Jahren, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die erneute Befassung mit dem Thema Meinungsfreiheit versus Papstkritik” statt. Dass Holzapfel notfalls auch die dann nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, angehen wird, dürfte außer Zweifel stehen, aber vielleicht gelingt es uns ja auch wider Erwarten, vor der bayerischen Justiz zu unserem Recht zu kommen!” so der kampfbereite Hotelier.
Die Verhandlung verläuft wie man sehen kann parallel zur Veröffentlichung des Beitrages, von daher kann ich bisher keine weiteren Infos liefern. Sobald ich allerdings etwas neues erfahre, werde ich es hier updaten…
so long,
Marvin Pollock aka MProf
Update
Meinerseits etwas arg verspätet das positive Ergebnis: “über den Papst darf sich lustig machen”
http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/urteil-ueber-papst-darf-sich-lustig-machen-662387.html