Positionspapier: Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizei Bremen

Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt immer wieder das Ansehen der Polizei insgesamt. Polizeibeamte müssen eine, von vorne wie von hinten deutlich sichtbare, individuelle Kennnummer tragen, um sie im Nachhinein durch befugte Stellen identifizieren lassen zu können. Die Piratenpartei Bremen sieht dies als Voraussetzung an, um Beschwerden Dritter über ungesetzliche Handlungen nachzugehen und Einsatzkräfte als  Zeugen benennen zu können. 

Die Forderung steht schon Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Der Vollständigkeit halber soll deshalb die Forderung für das Wahlprogramm noch einmal kurz und prägnant zusammengefasst und in die beschlossene Programmstruktur eingebunden werden:
In Bremen sind immer weniger Polizisten im Einsatz. Dabei wachsen die Anforderungen an den einzelnen Beamten, welche in Situationen schnell entscheiden müssen. Damit der Bürger die Polizei als Partner wahrnimmt, ist es notwendig, die Staatsgewalt als offene und bürgernahe Polizei ohne falsche Ängste zu präsentieren und damit Distanzen abzubauen.
Die VertreterInnen des Deutschen Anwaltsvereins, der Humanistischen Union sowie von Amnesty International sprachen sich sehr deutlich für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus. Sie verwiesen auf die Notwendigkeit der Überprüfbarkeit und der individuellen Zurechenbarkeit staatlichen Handelns. Dies sei erforderlich, da durch die  Polizeivollzugsbediensteten teilweise intensive grundrechtsrelevante Maßnahmen vorgenommen werden würden, die dem Rechtsstaatsprinzip folgend, sowohl individualisierbar als auch überprüfbar sein müssten. Darüber hinaus kann eine namentliche Kennzeichnung deeskalierend wirken.
Strafverfahren werden häufig eingestellt, weil der beschuldige Polizeibeamte nicht eindeutig identifiziert werden kann. Eine nicht eindeutige Zuordnung kann schnell den falschen Polizisten treffen und schadet auch dem gesamten Ansehen unserer Polizei.

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