Personenstandsgesetz führt unbestimmtes Geschlecht “X” ein

Aufgeklärte Menschen wissen: Es gibt nicht nur männliche und weibliche Menschen, sondern es gibt zwischen den klassischen binären Geschlechtern weitere Facetten. Intersexuelle Menschen sind ein Teil dieses Zwischenraums. Eine Änderung des Personenstandsgesetzes soll zukünftig Menschen mit unbestimmtem Geschlecht ermöglichen, sich nicht auf männlich oder weiblich festlegen zu müssen.

Die Einführung eines neutralen beziehungsweise unbestimmten Geschlechts ist ein begrüßenswerter Schritt. Einige Länder wie Neuseeland und Australien haben es uns bereits vorgemacht. Die genauen Auswirkungen auf bestehende Gesetze werden interessant zu beobachten sein, denn viele geschlechtsspezifische Regelungen werden angepasst werden müssen.

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, lässt jedoch weiterhin die Frage offen: Warum muss der Staat überhaupt mein Geschlecht kennen? Wozu ist die Erfassung auf unseren Personalausweis überhaupt nötig? Können wir nicht einfach gänzlich auf die Eintragung verzichten?

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