Anfrage: Handwerkskammer Münster: Nachweise zu Dreadlocks als “wesentlicher Teil des Friseurhandwerks”

Nachdem die Handwerkskammer Münster eine Dreadstylistin der DreadFactory dazu aufforderte, einen Meisterbrief im Friseurhandwerk für die Erstellung von Dreadlocks nachzuweisen, habe ich in meiner Funktion als Vorstand des Bundesverbandes freie Dreadlocks nachgehakt, wie der zuständige Sachbearbeiter zu dieser Einschätzung kommt, da keine offiziellen Dokumente existieren, die diese Zuordnung rechtfertigen würden.

Leider hat Herr van der Avoort die Anfrage ignoriert und stattdessen einen Verwaltungs-Bescheid verschickt, der der Dreadstylistin vier Wochen Zeit gibt, Informationen nachzuweisen, auf die die Handwerkskammer Münster keinen Anspruch hat. Kommt sie diesem Bescheid nicht nach, droht ihr die Schließung ihres Betriebes und hohe Geldstrafen.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

(Auf der Homepage der HWK Münster ist ihre Email-Adresse leider in drei verschiedenen Varianten zu finden, verzeihen Sie bitte, falls diese Nachricht mehrfach ankommt.)

Sehr geehrter Herr Van der Avoort,

in meinem letzten Schreiben habe ich Sie darum gebeten, Ihre Einschätzung, Dreadlocks zu erstellen sei eine “wesentliche Teiltätigkeit des Friseurhandwerks” zu begründen. Leider sind Sie dieser Nachfrage nicht nachgegangen. Als Institution des öffentlich-rechtlichen Raums sind Sie jedoch dazu verpflichtet, entsprechende Informationen zu liefern. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen:

1. Sämtliche Dokumente, die suggerieren, Dreadlocks seien wesentlicher Teil der Friseurausbildung.
2. Ein Auflistung aller Teilbereiche, die Ihrer Einschätzung nach für die Erstellung von Dreadlocks notwendig sind.
3. Eine Auflistung der jeweils gemäß Ausbildungsrahmenplan für das Friseurhandwerk angesetzten Dauer, die von Ihnen zu 2. genannten Teiltätigkeiten zu erlernen
4. Anzahl aller im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Münster angemeldeten Personen im Friseurhandwerk
5. Anzahl der im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Münster angemeldeten Personen, die Dreadlocks erstellen.
6. Anzahl der im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Münster angemeldeten Personen, die Dreadlocks erstellen und in Besitz eines Friseurmeisterbriefs sind.

Darüber hinaus beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen in Bezug auf das Vermögen der Handwerkskammer Münster:

7. Eigenkapital / Nettoposition 2011
8. Ausgleichs-Rücklage 2011
9. Andere Rücklagen 2011
10. Pensionsrückstellungen 2011
11. Sonstige Rückstellungen 2011
12. Eigenkapital / Nettoposition 2012
13. Ausgleichs-Rücklage 2012
14. Andere Rücklagen 2012
15. Pensionsrückstellungen 2012
16. Sonstige Rückstellungen 2012
17. Rücklagen gesamt
18. Rückstellugen gesamt
19. Eigenkapital gesamt

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Marvin Pollock


Vorsitzender im Bundesverband freie Dreadlocks

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