Anfrage: Universität Bremen – Weitere Informationen zur Videoüberwachung auf dem Campus

Nachdem meine erste Informationsfreiheitsanfrage zu Videoüberwachungskameras an die Universität Bremen nach lang verstrichener Zeit halbwegs beantwortet wurde, habe ich mit einigen weiteren Fragen nachgelegt. Dieses Mal geht es spezifischer darum, wer in welcher Form Zugriff auf Daten hat und was für Kosten für die Anlage anfallen.

Sehr geehrte Frau Banik,

vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten IFG-Anfrage an Sie. Gemäß BremIFG beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen:

1. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten Personen auf die Videoüberwachungsanlagen an der Universität Bremen gesamt
2. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten Personen auf die Videoüberwachungsanlagen an der Universität Bremen pro Anlage, sofern diese sich von 1. unterscheidet.
3. Werden die Aufzeichnungen intern ausgewertet oder wird die Auswertung extern vorgenommen?
4. Wie lange werden die Aufzeichnungen in der Regel gespeichert?
5. Wie lange ist die maximale Datenspeicherung der Aufzeichnungen festgelegt?
6. Werden die tatsächlich vorgenommenen Datenzugriffe protokolliert?
7. Wie häufig wurde jeweils im Jahr 2012 und 2013 auf Aufzeichnungen zurückgegriffen?
8. Die Geamtzahl der Videoüberwachungskameras pro Jahr von 2000-2013?
9. Aus welchem Haushaltsposten werden die Videoüberwachungskameras finanziert?
10. Wie hoch sind die Kosten für eine Videoüberwachungskamera?
11. Wie hoch sind die Kosten für eine Videoüberwachungsanlage?
12. In Ihrem Schreibem vom 28.01.2014 haben Sie Gebäude 1-6 aufgelistet. Bitte benennen Sie die einzelnen Gebäude.
13. Wie wird der Arbeitsnehmerschutz gewährleistet, wenn Arbeitnehmer bei der Verrichtung ihrer Tätigkeiten aufgenommen werden?

Ich bitte darum, die Fragen im einzelnen zu beantworten. Sollten Ihnen zu einzelnen Punkten keine informationen vorliegen, lassen Sie mich dies bitte wissen. Sollten Sie zu einzelnen Punkten der Meinung sein, diese nicht beantworten zu müssen, sind sie gemäß §9 Abstatz 1 BremIFG dazu verpflichtet, dies zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen,
Marvin Pollock

Ich bin gespannt, ob dieses Mal fristgerecht und vor allem wahrheitsgemäß geantwortet wird.

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